Rundfunkbeitrag
Jeder Haushalt muss für den Empfang der öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Radioprogramme den einheitlichen Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro monatlich zahlen.

Wie viele Empfangsgeräte Sie besitzen und wie viele Personen in Ihrer Wohnung leben, spielt dabei keine Rolle: Eine Wohnung – ein Beitrag.
Es besteht die Möglichkeit, sich aus finanziellen oder gesundheitlichen Gründen von der Beitragspflicht befreien zu lassen oder eine Ermäßigung zu beantragen. Zum Beispiel für Menschen mit Behinderungen oder Empfänger von staatlichen Sozialleistungen.
Ausführliche Informationen und Formulare zum An-, Um- und Abmelden des Rundfunkbeitrages gibt es hier:


